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   LG Hagen, 12.01.2017 - 44 Qs 8/17   

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https://dejure.org/2017,9049
LG Hagen, 12.01.2017 - 44 Qs 8/17 (https://dejure.org/2017,9049)
LG Hagen, Entscheidung vom 12.01.2017 - 44 Qs 8/17 (https://dejure.org/2017,9049)
LG Hagen, Entscheidung vom 12. Januar 2017 - 44 Qs 8/17 (https://dejure.org/2017,9049)
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Volltextveröffentlichung

  • Burhoff online

    Durchsuchung, Anfangsverdacht, Verhältnismäßigkeit, Unterhaltspflichtverletzung

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Anfangsverdacht bei Unterhaltspflichtverletzung, oder: "Augen-zu-und-durch-Entscheidung"

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus LG Hagen, 12.01.2017 - 44 Qs 8/17
    Eine Beschwerde zur Feststellung der Rechtswidrigkeit einer durch Vollzug oder auf andere Weise erledigten richterlichen Anordnung oder die Weiterführung des Verfahrens zu diesem Zweck ist zwar grundsätzlich unzulässig (Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Auflage, Vor § 296 StPO Rn. 18), bei einem tiefgreifenden, tatsächlich nicht mehr fortwirkenden Grundrechtseingriff bleibt die Beschwerde jedoch zulässig, wenn sich die Belastung durch die Maßnahme nach dem typischen Verfahrensablauf auf eine Zeitspanne beschränkt, in welcher der Betroffene die gerichtliche Entscheidung im Beschwerdeverfahren kaum erlangen kann (BVerfG NJW 1997, 2163; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Auflage, § 98 StPO Rn. 23 und Vor § 296 StPO Rn. 18 a).
  • BVerfG, 29.01.2002 - 2 BvR 1245/01

    Fehlende Rechtswegerschöpfung im Hinblick auf vermeintliche, da zu allgemein

    Auszug aus LG Hagen, 12.01.2017 - 44 Qs 8/17
    Denn grundsätzlich ist eine "Beschwerde" gegen die allgemeine im Rahmen des Durchsuchungsbeschlusses angeordnete Beschlagnahme, die die einzelnen Beweismittel nur pauschal angibt, diese jedoch nicht hinreichend konkretisiert, als Antrag auf richterliche Bestätigung gem. § 98 Abs. 2 S. 2 StPO umzudeuten (Meyer-Goßner/Schmitt, aa0, § 98, Rn. 19 m.w.N.; Nack, in Karlsruher Kommentar zur StPO, 6. Aufl., § 98, Rn. 2 m.w.N.), da eine nur allgemein gehaltene Beschlagnahmegestattung - wie vorliegend - lediglich die Bedeutung einer Richtlinie für die Durchsuchung hat und noch keine wirksame Beschlagnahmeanordnung ist (BVerfG, Beschluss vom 29.01.2002 - 2 BvR 1245/01, in NStZ-RR 2002, 172; Nack, in Karlsruher Kommentar zur StPO, 6. Aufl,, § 98, Rn. 2 m.w.N).
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